AGB

Allge­meine Ge­schäfts­be­ding­ungen intekos Werbe­agentur

§ 1 Geltung der Bedingungen, Formerfordernisse im Sinne der AGB

1. Die Firma INTEKOS  OHG erbringt ihre Dienste auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegen stehende AGB des Kunden gelten nicht.

2. Soweit in diesen AGB Schriftform erforderlich ist, so ist nicht die Schriftform gem. § 126 BGB gemeint. Ausreichend im Sinne dieser Bedingungen sind auch Fax-Kopien und e-mails, wobei bei e-mails einfache e-mails ausreichen und eine elektronische Signatur nicht notwendig ist, es sei denn das Schriftformerfordernis des § 126 BGB wird ausdrücklich gefordert.

§ 2 Angebot und Annahme

1. Angebote der Firma INTEKOS sind freibleibend.

2. Der Kunde ist an seinen Vertragsantrag vier Wochen gebunden.

3.Ein Vertrag kommt erst durch Bestätigung der Firma INTEKOS zustande.

§ 3 Wirksamkeit von Vereinbarungen

1. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen der Firma INTEKOS und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form und der Bestätigung durch die Geschäftsleitung der Firma INTEKOS.

2. Rechtsgeschäftlich erteilte Vollmachten bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Lieferfristen

1. Über den Zeitpunkt der geschuldeten Fertigstellung oder Lieferung von Software oder Hardware wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Dabei wird die Firma INTEKOS von ihren geltenden Liefer- und Erstellungsfristen ausgehen.

2. Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Entwicklungs- und Lieferzeit in angemessenem Umfang. Das gleiche gilt bei allen durch die Firma INTEKOS gesetzlich nicht zu vertretenden Umständen sowie bei Eintritt außerhalb des Willens liegender unvorhersehbarer Ereignisse, wie z. B. höhere Gewalt oder Aus- und Einfuhrverbote. Gleiches gilt, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten oder Subunternehmern der Firma INTEKOS eintreten.

§ 5 Datenschutz und vertrauliche Unterlagen

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten gegenüber Dritten geheim zu halten und die datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten.

2. Die Vertragspartner verpflichten sich, Betriebsgeheimnisse und als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnetes Know-How des jeweils anderen Partners gegenüber Dritten geheim zu halten sowie gegenüber den bestimmungsgemäß in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen nur im notwendigen Umfange mitzuteilen.

3. Die Firma INTEKOS verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen sorgfältig und vertraulich zu behandeln.

§ 6 Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese von der Firma INTEKOS unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit der Firma INTEKOS beruht, nicht geltend machen.

§ 7 Gewährleistung

1. Schadenersatzansprüche gegen die Firma INTEKOS und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Die Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind.

2. Die Firma INTEKOS hat zum Schutz ihrer Kunden eine Betriebshaftpflichtversicherung im IT-Bereich abgeschlossen. Insofern haftet die Firma INTEKOS auch bei leichter Fahrlässigkeit, wenn die Schäden durch ihre Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.

3. Die Firma INTEKOS verpflichtet sich, während der Dauer der Vertragsabwicklung den bei Vertragsabschluss bestehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.

4. Die Firma INTEKOS ist bei Mängeln von gelieferten Produkten oder Leistungen nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Produkte oder Leistungen berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei Versuchen als endgültig fehl geschlagen.

5. Sind aufgetretene Mängel auf Umstände zurück zu führen, die die Firma INTEKOS nicht zu vertreten hat, entfällt jegliche Gewährleistung.

6. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, dem Lieferanten unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Mängelbeseitigung geeigneten Informationen zu melden. Auf Wunsch der Firma INTEKOS wird diese Meldung schriftlich erfolgen. Bei der Mängelbeseitigung hat der Kunde die Firma INTEKOS im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.

7. Der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist und nicht anhand von handschriftlichen oder maschinell festgehaltenen Ausgaben aufgezeigt werden kann.

8. Ist die Firma INTEKOS aufgrund einer Mängelmeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewiesen hat, kann die Firma INTEKOS Vergütung ihres Aufwandes verlangen. 9. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch diesen Paragraphen nicht berührt.

§ 8 Gerichtsstandsvereinbarung

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Lieferanten.

Besondere Bestimmungen für den Vertrieb von Hardware

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Die Firma INTEKOS behält das Eigentum an gelieferter Hardware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Hardware-Vertrag. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die Firma INTEKOS berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum der Firma INTEKOS hinzuweisen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die Firma INTEKOS unverzüglich telefonisch zu informieren sowie nachfolgend schriftlich (§ 126 BGB) zu unterrichten.

2. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die Firma INTEKOS vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der Firma INTEKOS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma INTEKOS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

3. Wird die Kaufsache mit anderen, der Firma INTEKOS nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt die Firma INTEKOS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde der Firma INTEKOS anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.

§ 10 Auswahl der Hardware und Gewährleistung

1. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Auswahl der Hardware und die mit dieser beabsichtigten Ergebnisse. Der Firma INTEKOS ist nicht bekannt, welchen Gebrauch der Kunde von der Hardware machen will.

2. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt ein Jahr.

3. Von den Bestimmungen des § 10 bleibt § 7 unberührt. Besondere Bestimmungen für Webdesign

§ 11 Vertragsphasen und Vergütung

1. Die Erstellung einer Internetseite wird durch die Firma INTEKOS grundsätzlich in zwei Vertragsphasen erbracht. Vertragsphase 1: Die Firma INTEKOS erstellt mit Unterstützung des Kunden eine Spezifikation. Der Kunde wird innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage der Spezifikation hierzu schriftlich Stellung nehmen. Die genehmigte Spezifikation ist verbindlich. Diese Leistung wird durch ein individualvertraglich festgelegtes Pauschalhonorar vergütet. Sobald die Spezifikation genehmigt ist, ist der hierfür pauschal vereinbarte Vergütungsbetrag fällig. Vertragsphase 2: Die genehmigte Spezifikation wird unter Mitwirkung des Kunden durch Erstellung der Inhalte vervollständigt. Diese Tätigkeit wird nach Aufwand vergütet. Die Inhalte werden der Firma INTEKOS durch den Kunden schriftlich mitgeteilt.

2. Änderungen der Inhalte und Änderungen der Spezifikation nach Genehmigung der Spezifikation werden nach Aufwand vergütet.

3. Der Kunde kann bis zur Bestätigung des Produktes als vertragsgemäß (Abnahme) Änderungen verlangen.

4. Die Rechnung für die Erstellung der Inhalte wird grundsätzlich nach Abschluss der Arbeiten gestellt. Überschreitet die Abwicklung des Projektes die Dauer von 3 Monaten, kann die Firma INTEKOS angemessene Abschläge für die geleisteten und voraussichtlich zukünftig anfallenden Arbeiten (Vorschuss) verlangen. Die Abschläge sollen drei Viertel des voraussichtlichen Gesamtauftragsvolumens nicht überschreiten.

§ 12 Abnahme

1. Entspricht die Leistung den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen, erklärt der Kunde unverzüglich (i. S d. § 121 BGB) die Vertragsgemäßheit des Produktes (Abnahme). Diese Erklärung hat schriftlich zu erfolgen.

2. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht , obwohl die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde, ist er gleichwohl zur Zahlung der vereinbarten Gesamtauftragssumme verpflichtet.

§ 13 Rechte Dritter und Haftung

1. Der Kunde steht dafür ein, dass die der Firma INTEKOS zur Verfügung gestellten Materialien, wie z. B. Bild- und Textmaterial sowie Datenträger frei von Schutzrechten Dritter sind. Der Kunde übernimmt für diese Materialien die alleinige und in der Höhe unbegrenzte Haftung gegenüber denjenigen, die Verletzungen von Schutzrechten geltend machen; er ist insbesondere berechtigt und verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen Ansprüchen ergeben, auf eigene Kosten zu führen. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma INTEKOS unverzüglich schriftlich (§ 126 BGB) zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.

2. Verantwortlich für den Inhalt der Website im Hinblick auf Schutzrechte Dritter ist nach Bestätigung der Website als vertragsgemäß allein der Kunde. Dem Kunden obliegt die inhaltliche Prüfung vor Veröffentlichung allein. Die Bestätigung der Website als vertragsgemäß ist als Bestätigung der inhaltlichen Überprüfung der Website und Haftungsübernahmeerklärung anzusehen.

3. Der Kunde steht dafür ein, dass die in Auftrag gegebenen Verlinkungen frei von Rechten Dritter sind.

4. Der Kunde stellt die Firma INTEKOS von jeder Verantwortung für die Inhalte, auf die der Link verweist, frei.

5. Der Kunde übernimmt die alleinige und in der Höhe unbegrenzte Haftung gegenüber denjenigen, die Verletzungen der in den Nummern 1-4 dieses Paragraphen genannten Rechte geltend machen; er ist insbesondere berechtigt und verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen Ansprüchen ergeben, auf eigene Kosten zu führen.

6. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Bestätigung der Website als vertragsgemäß auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Bestätigung anschließenden Verfahren entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung

7. Von den Bestimmungen des § 13 bleibt § 7 unberührt.

Besondere Bestimmungen für Providing

§ 14 Domainregistrierung

1. Im Rahmen der Providing-Dienstleistung stellt die Firma INTEKOS die Möglichkeit zur Verfügung, Domains über eine Registrierung bei der DENIC zu beschaffen. Im Rahmen dieser Tätigkeit übernimmt die Firma INTEKOS keine Gewähr dafür, dass ein gewünschter Domain-Name registriert werden kann. Die Feststellung, ob ein gewünschter Domain-Name registriert werden kann, obliegt alleine der DENIC. Die Domain-Namen, die von der Firma INTEKOS beschafft werden, werden nur im Rahmen der Vergaberichtlinien und ohne Kenntnis eventuell besserer Rechte anderer beschafft. Die Überprüfung, ob ein Markenname mit Schutzrechten anderer kollidiert, obliegt allein dem Kunden.

§ 15 Zahlungsbedingungen, Verzug , Kündigung, Dauer des Vertrages

1. Laufende Entgelte für Providing-Leistungen sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Jährliche Entgelte sind im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekomgebühren oder Gebühren anderer Leitungsanbieter) zwischen dem Kunden und dem Anschlusspunkt der Firma INTEKOS sind, sofern nicht individualvertraglich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, von dem Kunden direkt an den Leitungsanbieter zu zahlen.

2. Kommt der Kunde mit einer Zahlung nach den gesetzlichen Bestimmungen in Verzug, ist die Firma INTEKOS berechtigt, die technischen Einrichtungen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen. Kommt der Kunde für zwei auf einander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte oder einem nicht unerheblichen Teil davon oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der dem durchschnittlichen Entgelt für zwei Monate entspricht, in Verzug, so kann die Firma INTEKOS das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Verträgen mit Mindestmietzeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Laufzeit des Providingvertrages beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Zeitpunkt der Internetpräsenz, wenn die Bestätigung der Vertragsgemäßheit der Website vorliegt.

3. Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen und verlängert sich automatisch auf jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich (§ 126 BGB) gekündigt wird.

§ 16 Rechte Dritter und Haftung

1. Der Kunde stellt Firma INTEKOS im Rahmen der Bestimmungen des § 13 Abs. 1-4 von Rechten Dritter frei.

2. Sofern die Firma INTEKOS mit dem Kunden lediglich einen Providingvertrag abgeschlossen hat und die Website nicht von der Firma INTEKOS erstellt oder inhaltlich verändert wurde, stellt der Kunde die Firma INTEKOS von der Haftung für alle Inhalte der Website und deren Links frei.

3. Von den Bestimmungen des § 16 bleibt § 7 unberührt.

Besondere Bestimmungen für Printprodukte

§ 17 Honorar, Druckreiferklärung

Die Firma INTEKOS erstellt einen Entwurf. Für diesen Entwurf wird ein Pauschalhonorar vereinbart. Die Änderungen des Entwurfes werden nach Aufwand vergütet. Der Entwurf wird dem Kunden zur Korrektur übersandt. Der Kunde ist verpflichtet, den Entwurf zu überprüfen und bestehende Änderungswünsche anzuzeigen. Sobald ein Endergebnis vorliegt, hat der Kunde der Firma INTEKOS eine Druckreif-Erklärung zu übersenden. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreif-Erklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreif-Erklärung anschließenden Fertigungsverfahren entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.

§ 18 Haftung

1. Der Kunde stellt die Firma INTEKOS im Rahmen der Bestimmungen des § 13 Abs. 1-4 von Rechten Dritter frei.

2. Von den Bestimmungen des § 19 bleibt § 7 unberührt.

Stand 01.09.2003